Digitale Bauanträge – Virtuelles Bauamt (ViBa-BW)

Die digitale Bearbeitung vom Antrag bis zur Baugenehmigung:

Die Baurechtsbehörde bei der Stadt Altensteig führt zum 01.01.2025 das „virtuelle Bauamt“ (ViBa-BW) ein. Eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde soll ab diesem Zeitpunkt digital ausschließlich über diese Plattform erfolgen. Da die Umstellung auf das digitale Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden weiterhin noch zwei Antragsfertigungen in Papierform benötigt.

Zum virtuellen Bauamt

Das „virtuelle Bauamt“ ist ein Angebot des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg, das so gut wie alle Baurechtsämter im Land nutzen werden.

Bei der Baurechtsbehörde Altensteig soll das „virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ als „digitaler Briefkasten“ genutzt werden. Über die Anbindung an unser Fachverfahren werden dann alle weiteren Beteiligungen und Verfahrensschritte bis zur Bekanntgabe der Entscheidung innerhalb unseres Fachverfahrens erfolgen.

Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherren, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.

Die erforderlichen Unterlagen sind im Dateiformat PDF/A-1 einzureichen. Es ist ein spezielles Format des PDF, das für die langfristige Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde. Es stellt sicher, dass die Datei vollständig eigenständig ist, indem Schriften eingebettet werden und keine externen Inhalte (wie Multimedia) zulässig sind. Mit der Inbetriebnahme von ViBa-BW dürfen keine anderen Dateiformate mehr akzeptiert werden.

Folgende Leistungen können über ViBa-BW abgerufen werden:

  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Im nachstehenden Anleitungs-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Zum Anleitungs-Video

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