Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft dar. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und besitzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit.
Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich (verbindlicher Bauleitplan). Zu den Grundsätzen und Zielen des Flächennutzungsplanes gehört eine nachhaltige, umweltschonende Siedlungsentwicklung und Vorrang der Innenentwicklung (weitgehender Verzicht auf die Ausweisung von Neubauflächen zu Lasten der Landwirtschaft, Vorrang für Baumöglichkeiten in Bestandsgebieten oder durch Wiedernutzung von Brachflächen).
In Altensteig gilt der Flächennutzungsplan vom 26.05.2006 mit der 1. Änderung vom 05.09.2008, der 2. Änderung vom 15.02.2014 und der 3. Änderung vom 30.07.2021.