Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hauptstraße - 1. Änderung“, Berneck gemäß §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße - 1. Änderung“, Berneck nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß §§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt.
Planungsziel:
Im Rahmen des bereits abgeschlossenen Sanierungsgebiets „Berneck“ hatte die Stadt Altensteig zum Zwecke der Neuordnung Grundstücke im Bereich Hauptstraße 6 und 8 (Flst. 96, 97, 98/4 und 98/5) erworben. Die bestehenden Gebäude wurden seither von der Stadt weitergenutzt als Lagerflächen und zur Unterbringung von Asylbewerbern. Die freie Grundstücksfläche wurde im Rahmen der Sanierung Berneck als provisorische Parkierungsfläche hergestellt und seither als öffentlicher Parkplatz genutzt. Gemäß dem damaligen Neuordnungskonzept war hier eine Neubebauung mit Parkierungsfläche geplant. Da die zwischenzeitlich leerstehenden Gebäude stark abgängig sind, sollen diese abgebrochen und die baureif hergestellt werden. Im Rahmen einer Konzeptvergabe soll dann das gesamte Areal für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbau zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgeschrieben werden.
Die Grundstücke liegen zentral an der Hauptstraße und bieten sich für eine Wohn-/Mischbebauung an. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptstraße“, der nach Abschluss des Sanierungsgebiets zur langfristigen Sicherung der Sanierungsziele aufgestellt wurde, sieht auf Flst. 98/5 ein großzügiges Baufenster in einem Mischgebiet vor. Der Bebauungsplan lässt bis zu drei Vollgeschossen zu bei einer GRZ von 0,6 und einer Firsthöhe von max. 17 m. Auf dem Nachbargrundstück Flst. 98/4 ist im Bebauungsplan aufgrund der angelegten Parkierungsfläche kein Baufenster enthalten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle nicht mehr zwingend erforderlich. Die Stadt hat im Rahmen der Sanierung „Berneck“ 30 ebenerdige öffentliche Stellplätze im Bereich des ehem. „Dachsbau-Areals“ (Calwer Straße 2) geschaffen, weitere Parkplätze sind im Bereich des Marktplatzes vorhanden. Im Rahmen der Konzeptausschreibung soll nun eine Neuordnung der Flächen mit Geschosswohnungsbau entsprechend der bisherigen Vorgaben des Bebauungsplans und den dafür erforderlichen Stellplätzen (2 je Wohnung) angestrebt werden.
Vor Durchführung der Konzeptausschreibung sollte daher der Bebauungsplan entsprechend geändert und das Baufenster über das Flst. 98/4 verlängert werden.
Geltungsbereich:
Für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hauptstraße“, Berneck soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung mit der Bezeichnung „Hauptstraße – 1. Änderung“, Berneck aufgestellt werden.
Von der Planung betroffen sind die Grundstücke jeweils auf Gemarkung Berneck:
Flst. 96, 97, 98/4 und 98/5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan vom 11.10.2024 markiert. Das Plangebiet hat eine Fläche von 2.391 m².
Der Bebauungsplan soll gemäß §§ 2 und 30 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, kann dieser im beschleunigten Verfahren ohne umfassende Umweltprüfung erfolgen. Lediglich eine artenschutzrechtliche Potentialabschätzung sowie eine Ermittlung der betroffenen Umweltbelange sind erforderlich.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.