Gemeinderat

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altensteig. Sie wählen den Gemeinderat für 5 Jahre. Zum Gremium gehört neben den 25 Stadträten der Bürgermeister. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Sitzungen.

Aktuell verteilen sich die Sitz wie folgt:

  • 9 Sitze Freie Wähler
  • 5 Sitze CDU
  • 4 Sitze Freie Bürger
  • 4 Sitze AfD
  • 3 Sitze SPD/Grüne
  • 1 Sitz Bürgermeister Gerhard Feeß

Die Sitzungen des Gemeinderats finden monatlich statt – außer in den Sommerferien. Über die Sitzungstermine sowie die Tagesordnung und alle Mitgliederinnen und Mitglieder des Gemeinderates können Sie sich im Bürgerinfoportal informieren. 

Die gewählten Gemeinderäte beim Gruppenbild im Foyer des Rathauses.
© Die gewählten Gemeinderäte beim Gruppenbild im Foyer des Rathauses.
Alle Rechte vorbehalten Wolfgang Schlumberger

Ausschüsse

Der Gemeinderat bildet zwei beschließende Ausschüsse:

  • Verwaltungs- und Kulturausschuss (VKA),
  • Bau- und Umweltausschuss (BUA)

Die Ausschüsse haben jeweils neben dem Vorsitzenden, dem Bürgermeister, 12 Mitglieder.

Die Ausschüsse entlasten den Gemeinderat und entscheiden im Rahmen der übertragenen Zuständigkeiten anstelle des Gemeinderats. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen regelt die Hauptsatzung. Sie ist das Verfassungsstatut der Gemeinde.

Bestimmte Angelegenheiten sind dem Gemeinderat vorbehalten. Die Ausschüsse beraten die Themen vor und fassen einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat.

Verwaltungs- und Kulturausschuss (VKA)
Der Verwaltungs- und Kulturausschuss ist insbesondere für Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Finanzwirtschaft Soziale Angelegenheiten, Marktangelegenheiten,  Grundstücksangelegenheiten, Schulwesen, Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, kulturelle Angelegenheiten, Städtepartnerschaften, Vereinsangelegenheiten, Fremdenverkehrsangelegenheiten,  Ehrung verdienter Personen und Personenvereinigungen, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Maßnahmen zur Integration und Betreuung ausländischer Mitbürger. zuständig.

Bau- und Umweltausschuss (BUA)
Der Bau- und Umweltausschuss befasst sich mit Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), Stadt- und Dorfsanierung,  Versorgung und Entsorgung, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Städtischer Betriebshof, Fuhrpark, Verkehrswesen, Feuerlöschwesen und Zivilschutz, Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, technische Verwaltung städtischer Gebäude, Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen, Klimaschutz, Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz.

Betriebsausschuss Stadtwerke Altensteig
Der Werkausschuss ist für Angelegenheiten der Stadtwerke Altensteig zuständig. Dem Ausschuss gehören neben dem Bürgermeister 7 Vertreter des Gemeinderates an.

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Altensteig
Die Stadt Altensteig und die Gemeinden Egenhausen sowie Simmersfeld haben sich zu einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die Stadt Altensteig ist für die beiden Kommunen die sogenannte erfüllende Gemeinde. Altensteig berät und erledigt bestimmte Aufgaben für Egenhausen und Simmersfeld. Die Details regelt eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen den drei Gemeinden. Der gemeinsame Ausschuss setzt sich aus den Bürgermeistern und den Vertretern der Gemeinderäte der drei Kommunen zusammen. Das Gremium entscheidet über bestimmte Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft.

Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Altensteig
Zweckverband mit der Stadt Freudenstadt, den Gemeinden Grömbach, Neuweiler, Seewald, Simmersfeld und Wörnsersberg, mit Sitz in Altensteig.
Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer von den Verbandsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter im Gemeinschaftsklärwerk zu reinigen sowie die anfallenden Schlamm-​​ und Abfallstoffe unschädlich zu beseitigen.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und je 1 weiterem Vertreter der Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Nagold (betrifft Walddorf)
Zweckverband mit der Stadt Nagold, Horb und Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen, Rohrdorf und Waldachtal mit Sitz in Nagold.
Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer von den Verbandsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter im Gemeinschaftsklärwerk zu reinigen sowie die anfallenden Schlamm-​​ und Abfallstoffe unschädlich zu beseitigen.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und je 1 weiterem Vertreter der Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung des Zweckverbands INTERKOM Enz-Nagold
Zweckverband mit der Stadt Bad Wildbad, den Gemeinden Simmersfeld, Seewald und Enzklösterle.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Industriepark Altensteig/Egenhausen'
Zweckverband mit der Gemeinde Egenhausen, Sitz in Altensteig.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und je 2 weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Schwarzwaldwasserversorgung
Zweckverband mit 18 Städten und Gemeinden, davon 17 im Landkreis Calw und 1 im Enzkreis, sowie der Wasserwerksverband Liebelsberg, Sitz in Bad Liebenzell
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder sowie aus weiteren Vertretern, deren Anzahl bestimmt wird durch die Stimmenzahl, die jedem Mitglied in der Verbandsversammlung zusteht.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Sozialstation Pfalzgrafenweiler (betrifft Garrweiler)
Zweckverband mit den Gemeinden Pfalzgrafenweiler, Grömbach, Waldachtal und Wörnersberg, Sitz in Pfalzgrafenweiler.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Volkshochschule Oberes Nagoldtal
Zweckverband mit den Städten Nagold, Wildberg und Haiterbach sowie den gemeinden Ebhausen, Egenhausen, Simmersfeld, Sitz in Nagold.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.