Digitale Bauanträge - Virtuelles Bauamt (ViBa-BW)

Die Baurechtsbehörde bei der Stadt Altensteig führt zum 01.01.2025 das „virtuelle Bauamt“ (ViBa-BW) ein. Eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde soll ab diesem Zeitpunkt digital ausschließlich über diese Plattform erfolgen. Da die Umstellung auf das digitale Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden weiterhin noch zwei Antragsfertigungen in Papierform benötigt.

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Voraussetzung für die Einreichung eines digitalen Bauantrags ist ein ELSTER-Unternehmenskonto oder ein Nutzerkonto Bund (Bundes-ID) für die private Bauherrschaft.

Weitere Infos dazu unter BundID sowie unter Mein Unternehmenskonto

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde und Art des Verfahrens aus.

Über den Bauantrag kann nur entschieden werden, wenn die aufgrund § 53 Abs. 1 und 2 LBO in Verbindung mit der Verfahrensverordnung zur LBO notwendige Angaben im Bauantrag und in den Bauvorlagen enthalten sind.

Sind Bauantrag oder Bauvorlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht den Formanforderungen, kann der Bauantrag nach ergebnisloser Fristsetzung zurückgewiesen werden (§ 54 Abs. 1 LBO)

Nach Ablauf von einem Jahr stehen die digitalen Unterlagen nicht mehr im „Virtuellen Bauamt“ zur Verfügung.