Grundsteuerreform 2025

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die neue Hebesatzsatzung für die Stadt Altensteig mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Mit der Verabschiedung des neuen Grundsteuerhebesatzes hat der Gemeinderat den Schlusspunkt unter eine Reform, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnet, vom Bund vorbereitet und vom Land Baden-Württemberg ausgearbeitet wurde, gesetzt. Kurz gesagt: die Grundsteuerreform muss von der Kommune umgesetzt werden, die Spielräume dabei sind begrenzt. Mit dem nun gefassten Beschluss konnte sichergestellt werden, dass die Reform für die Stadt „aufkommensneutral“ ist. Das heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Altensteig zusammen nicht mehr Grundsteuer entrichten müssen als bisher. Dennoch werden viele Menschen in Zukunft mehr (ca. 46% der Steuerpflichtigen), viele andere aber auch weniger belastet (ca. 54%). Diese Verschiebungen waren von der Landesregierung so gewollt und können nicht über kommunale Satzungen ausgehebelt werden. Alle Mitglieder im Gemeinderat sind von der Grundsteuerreform ebenfalls betroffen. Der Gemeinderat hat in seinen Beratungen deutlich gemacht, dass er keine Möglichkeit gesehen hat, die Grundsteuereinnahmen der Stadt im Zuge der Reform zu kürzen. Eine Reduzierung der Grundsteuereinnahmen hätte die reformbedingten Belastungsverschiebungen bei der Grundsteuer ohnehin nicht aufheben können und würde zudem den angespannten Haushalt unserer Stadt zusätzlich belasten und dessen Ausgleich gefährden. Da der Gestaltungsspielraum für den Gemeinderat und die Verwaltung sehr begrenzt war, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden zum Wohle der Stadt und der Bürgerschaft eine in Summe aufkommensneutrale Grundsteuerreform 2025 umzusetzen.